Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz schützt Ihre rechtlichen Interessen aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die Versicherung greift bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sowie im Falle von selbstgenutztem Wohneigentum auch in Fällen nachbarschaftlicher Streitigkeiten.

Beispiele für die Zuständigkeit der WuG-Rechtsschutzversicherung sind etwa die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, ausbleibende Mietzahlungen, ausbleibende Renovierung nach Auszug, Mietminderung bei Mängeln, Eigenbedarfskündigungen, Streit um Betriebskosten oder die Weigerung des Mieters, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen.

Ihr Kontakt

Tom Bolluck

unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler
Tel: 04761 9233337
Mobil: 0179 4766603

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